Fahrschule

Verkehrszeichen

Gefahrzeichen

Rechtsgrundlage für die Gefahrzeichen ist § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO)[2]:

Vorschriftzeichen

Rechtsgrundlage für die Vorschriftzeichen ist § 41 StVO[3]:

Richtzeichen

Rechtsgrundlage für die Richtzeichen ist § 42 StVO[4]:

Verkehrslenkungstafeln

Verkehrseinrichtungen

Rechtsgrundlage für die Verkehrseinrichtungen ist § 43 Abs. 3 StVO[5]:

Zusatzzeichen

Rechtsgrundlage für die Zusatzzeichen ist § 39 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 StVO:

46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 1. September 2009 wurde die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt. Damit wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert und neue Verkehrszeichen benannt und überflüssige Verkehrszeichen entfernt. Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Änderungsverordnung nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige VZ-Kat wieder eingesetzt. Die Nichtigkeit ist jedoch umstritten, insbesondere veröffentlicht das Bundesjustizministerium die Straßenverkehrsordnung in der geänderten Fassung. Folgende Veränderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der Änderung:[6]

In Anlage 1 der StVO entfallene Gefahrzeichen, die jedoch bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können
Neue Gefahrzeichen, die bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können (nicht in Anlage 1 der StVO)
Zeichen, die nur in der StVO entfallen
Zeichen komplett entfallen
Neue Zeichen

Gefahrzeichen

Rechtsgrundlage für die Gefahrzeichen ist § 40 Straßenverkehrsordnung (StVO)[2]:

Vorschriftzeichen

Rechtsgrundlage für die Vorschriftzeichen ist § 41 StVO[3]:

Richtzeichen

Rechtsgrundlage für die Richtzeichen ist § 42 StVO[4]:

Verkehrslenkungstafeln

Verkehrseinrichtungen

Rechtsgrundlage für die Verkehrseinrichtungen ist § 43 Abs. 3 StVO[5]:

Zusatzzeichen

Rechtsgrundlage für die Zusatzzeichen ist § 39 Abs. 3 Satz 1, Abs. 7 StVO:

46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Am 1. September 2009 wurde die 46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt. Damit wurden wesentliche Teile der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geändert und neue Verkehrszeichen benannt und überflüssige Verkehrszeichen entfernt. Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Änderungsverordnung nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige VZ-Kat wieder eingesetzt. Die Nichtigkeit ist jedoch umstritten, insbesondere veröffentlicht das Bundesjustizministerium die Straßenverkehrsordnung in der geänderten Fassung. Folgende Veränderungen an den Verkehrszeichen sind Teil der Änderung:[6]

In Anlage 1 der StVO entfallene Gefahrzeichen, die jedoch bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können
Neue Gefahrzeichen, die bei besonderen Gefahrenlagen von den Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden können (nicht in Anlage 1 der StVO)
Zeichen, die nur in der StVO entfallen
Zeichen komplett entfallen
Neue Zeichen